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Wie beglaubigen Sie Geldeingänge?
Wie beglaubigen Sie Geldeingänge?

Video: Wie beglaubigen Sie Geldeingänge?

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Video: Wenn Sie dieses Geheimnis des Geldes gelernt haben, werden Sie nie wieder arm und betteln. 2024, April
Anonim

Der Wirtschaftsprüfer sollte die Transaktion wie folgt bestätigen:

  1. Verifizieren Kassenbon oder Memo in Bezug auf das Datum von Erhalt , Betrag und Name des Kunden, von dem erhalten wurde.
  2. Eintrag bestätigen in Kasse Buchen Sie mit Bezug auf Datum, Name des Zahlungspflichtigen oder Kunden und Betrag.

Ebenso wird gefragt, wie Sie den Barkauf bestätigen würden.

Gutschein für Bareinkäufe

  1. Überprüfen Sie die Zahlung im Kassenbuch: Die Zahlung für Bareinkäufe sollte gegen die von den Lieferanten ausgestellten Geldscheine oder Rechnungen belegt werden.
  2. Lagerbuch prüfen: Als Nachweis für den tatsächlichen Wareneingang sind die Einträge im Lagerbuch zu prüfen.

Welche Schritte muss ein Wirtschaftsprüfer außerdem unternehmen, um Bartransaktionen zu bestätigen? Der Wirtschaftsprüfer sollte die folgenden allgemeinen Punkte bei der Bestätigung der Bartransaktionen berücksichtigen:

  • Internes Kontrollsystem.
  • Der Wirtschaftsprüfer sollte das Rechnungslegungssystem überprüfen und testen.
  • Prüfung der Testprüfung.
  • Vergleich des groben Kassenbuchs mit dem Kassenbuch.
  • Untersuchen Sie die Methode zur täglichen Einzahlung von Geldeingängen.

Außerdem, was ist Bürgschaft Wie würden Sie das Kassenbuch verbürgen?

Gutschein von Kassenbuch oder Kasse Transaktionen. Um sicherzustellen, dass alle Quittungen von Kasse werden gebührend abgerechnet. Um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Zahlungen erfolgen. Um zu sehen, dass alle Quittungen und Zahlungen von Kasse tatsächlich und richtig erfasst werden.

Was ist die Eingangsseite des Kassenbuchs?

Die Eingangsseite oder die Lastschrift Seite des Kassenbuch enthält Posten wie Eröffnungsbilanz, Kasse Der Umsatz, Quittungen von Schuldnern, Quittungen aus diskontierten und fälligen Wechseln, Erträgen aus Beteiligungen, Verkauf von Beteiligungen, Verkauf von Anlagevermögen, erhaltenen Darlehen und Sonstigem Quittungen , etc.

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