Was passiert mit der Neubewertungsrücklage beim Verkauf von Vermögenswerten?
Was passiert mit der Neubewertungsrücklage beim Verkauf von Vermögenswerten?

Video: Was passiert mit der Neubewertungsrücklage beim Verkauf von Vermögenswerten?

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Anonim

EIN Neubewertungsrücklage ist ein Eigenkapitalkonto, auf dem alle Wertänderungen des Kapitals nach oben gespeichert werden Vermögenswerte . Wenn eine neu bewerteter Vermögenswert anschließend aus einem Unternehmen veräußert wird, verbleibende Neubewertungsrücklage wird dem Gewinnrücklagenkonto des Unternehmens gutgeschrieben.

Anschließend kann man sich auch fragen, was passiert mit der Neubewertungsrücklage beim Verkauf von Vermögenswerten?

Wenn ein Anlage wird entsorgt, was vorher war aufgewertet , ist ein Veräußerungsgewinn oder -verlust zu ermitteln (wie oben). Alle verbleibenden Überschuss auf der Neubewertungsrücklage wird nun als „realisierter“Gewinn betrachtet und sollte daher in die Gewinnrücklagen eingestellt werden als: Dr Neubewertungsrücklage.

Man kann sich auch fragen, wo geht der Neubewertungsverlust hin? Aufwertungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist wo ein Aufwertung Überschuss besteht in Bezug auf einen früheren Aufwertung dieses Vermögenswerts. Insofern a Neubewertungsverlust kann im Eigenkapital erfasst werden.

Wissen Sie auch, wie Sie die Neubewertungsrücklage bilanzieren?

EIN Aufwertung die den Wert eines Vermögenswerts erhöht oder verringert, kann mit einer Journalbuchung berücksichtigt werden, die den Vermögenswert belastet oder gutschreibt Konto . Eine Wertsteigerung des Vermögenswerts ist nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen; stattdessen eine Aktie Konto wird gutgeschrieben und als „ Neubewertungsüberschuss ”.

Wie berechnet man die Abschreibung nach der Neubewertung?

Unterkostenmodell Abschreibungen ist berechnet auf Basis der Anschaffungskosten abzüglich Restwert über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts. Unter Aufwertung Modell Abschreibungen ist berechnet auf Basis des Neubewertungsbetrags abzüglich Restwert über die Restnutzungsdauer.

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