Wie berechnet man uneinbringliche Konten?
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Video: Wie berechnet man uneinbringliche Konten?

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Video: Forderungsabschreibung, Pauschalwertberichtigung | Externes Rechnungswesen 2024, November
Anonim

Multiplizieren Sie jeden Prozentsatz mit dem Dollarbetrag jeder Portion zu Berechnung die Menge jeder Portion Sie schätzen wird sein uneinholbar . Multiplizieren Sie beispielsweise 0,01 mit 75.000 USD, 0,02 mit 10.000 USD, 0,15 mit 7.000 USD, 0,3 mit 5.000 USD und 0,45 mit 3.000 USD.

Wie berechnen Sie außerdem den Prozentsatz der uneinbringlichen Konten?

Wenn beispielsweise die Gesamtzahl der uneinbringlichen Forderungen 1 000 USD und die Gesamtkreditverkäufe 10 000 USD betragen, dann beträgt die erwartete Forderungsausfälle 10 Prozent , da $1.000 / $10.000 =. 10 = 10 Prozent (Multiplizieren Sie 100, um a. zu erhalten Prozentsatz ). Vervielfachen Sie die aktuellen Kreditverkäufe aus dem Prozentsatz in Schritt 4 zu schätzen aktuell uneinbringliche Konten fällig.

Man kann sich auch fragen, wie findet man den Ausgleichseintrag für uneinbringliche Konten? Multiplizieren Sie die Summe für jeden Zeitraum mit einem bestimmten Prozentsatz, der als gilt uneinholbar , und summiere die Summen. Angenommen, die Zulage für zweifelhafte Konten ein Guthaben hat, ziehen Sie das betragen des Guthabens aus dem betragen als uneinbringlich geschätzt, um die Höhe des Anpassungseintrags.

Welche Methode wird bei der Berechnung uneinbringlicher Konten verwendet?

Die Zulage Methode betont die Berichterstattung Kosten für uneinbringliche Konten in dem Zeitraum, in dem die Verkäufe erfolgen. Diese Betonung auf Matching Kosten mit entsprechenden Einnahmen ist die bevorzugte Methode von Buchhaltung zum uneinholbar Forderungen.

Was ist ein uneinbringliches Konto?

Konten uneinbringlich sind Forderungen, Kredite oder sonstige Schulden, die praktisch keine Aussicht auf Zahlung haben. Ein Konto kann werden uneinholbar aus vielen Gründen, einschließlich Insolvenz des Schuldners, Unfähigkeit, den Schuldner zu finden, Betrug des Schuldners oder Mangel an ordnungsgemäßen Dokumenten zum Nachweis der Schuld.

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