Was ist ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis?
Was ist ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis?

Video: Was ist ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis?

Video: Was ist ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis?
Video: Arbeitnehmerrechte vs. Arbeitgeberrechte | Galileo | ProSieben 2024, November
Anonim

Ein Dienstvertrag oder Arbeitgeber - Mitarbeiterverhältnis , liegt im Allgemeinen vor, wenn a Arbeiter stimmt zu, für eine zu arbeiten Arbeitgeber , in Vollzeit oder Teilzeit, für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum, gegen Lohn oder Gehalt. Die Arbeitgeber hat das Recht zu entscheiden, wo, wann und wie die Arbeit zu erledigen ist.

Zu wissen ist auch, was sind die Elemente des Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverhältnisses?

Bei der Feststellung des Bestehens eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnisses werden die folgenden Elemente berücksichtigt: (1) Auswahl und Einstellung der Arbeitnehmer; (2) die Macht zu Steuerung das Verhalten des Arbeitnehmers; (3) die Zahlung von Löhnen auf welche Weise auch immer; und (4) die Befugnis zur Entlassung.

Anschließend stellt sich die Frage, was ist kein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis? Das BIR zitierte die bestehenden Leitlinien des CSC, dass unbedingt festgestellt werden muss, dass Nein “ Arbeitgeber - Mitarbeiterverhältnis “entsteht, wenn eine Person im Rahmen eines Arbeitsauftrags eine Arbeit verrichtet oder im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit der Regierung eingestellt wird.

Was ist hier das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis?

Die Arbeitsverhältnis ist die rechtliche Verbindung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter . Sie liegt vor, wenn eine Person unter bestimmten Bedingungen gegen Entgelt eine Arbeit oder Dienstleistung erbringt. Es ist der zentrale Bezugspunkt für die Bestimmung von Art und Umfang von Arbeitgeber “Rechte und Pflichten gegenüber ihren Arbeitnehmern.

Was sind die 4-fach-Tests der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung?

Die vier - Falttest bei der Feststellung der Existenz des Arbeitnehmers Arbeitgeber Beziehung : 1) Die Macht zur Einstellung oder Auswahl und Engagement. 2) Zahlung von Löhnen und Gehältern. 3) Entlassungsbefugnis. 4 ) Macht der Kontrolle.

Empfohlen: