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Was versteht man unter dem Begriff Lohndifferenzausgleich?
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Video: Arbeitgeber zahlt Arbeitsentgelt nicht - Was nun? 2024, April
Anonim

EIN Ausgleichsdifferenz , die auch als a. bezeichnet wird ausgleichende Lohndifferenz oder eine Ausgleichsdifferenz, ist definiert als das zusätzliche Einkommen, das einem bestimmten Arbeitnehmer angeboten werden muss, um ihn zu motivieren, eine bestimmte unerwünschte Arbeit anzunehmen, im Vergleich zu anderen Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer ausführen könnte.

Was versteht man also unter Lohnunterschieden?

EIN Lohnunterschied bezieht sich auf den Unterschied in Löhne zwischen Menschen mit ähnlichen Fähigkeiten innerhalb unterschiedlicher Orte oder Branchen. Es gibt auch geografische Lohnunterschiede wo Personen mit der gleichen Tätigkeit je nach Wohnort und Attraktivität der Gegend unterschiedliche Beträge erhalten können.

Abgesehen von oben, was ist Lohnunterschied und die Ursachen? Eine Belohnung für Humankapital - in einem wettbewerbsorientierten Arbeitsmarktgleichgewicht Lohnunterschiede Arbeitnehmer für (Opportunitäts- und direkte) Kosten des Erwerbs von Humankapital entschädigen. Ein Grund dafür ist, dass die Nachfrage nach Fachkräften am Markt schneller wächst als die Nachfrage nach angelernten Arbeitskräften. Das treibt das Gehaltsniveau in die Höhe.

Was sind außerdem die Hauptgründe für den Ausgleich von Lohnunterschieden auf dem Arbeitsmarkt?

Drei Gründe für den Ausgleich von Lohnunterschieden sind erwähnenswert:

  • Risiko- und Gefahrenbedingungen: Für Jobs, die riskanter und gefährlicher sind und eine höhere Verletzungsgefahr aufweisen, werden in der Regel höhere Löhne gezahlt.
  • Bildung und Qualifikation: Jobs, die mehr Bildung, Qualifikation und Ausbildung erfordern, zahlen auch tendenziell höhere Löhne.

Welche Lohnarten gibt es?

Lohnarten:

  • Stücklohn: Der Stücklohn ist der Lohn, der entsprechend der vom Arbeiter geleisteten Arbeit gezahlt wird.
  • Zeitlohn: Wird der Arbeiter für seine Leistungen nach Zeit bezahlt, spricht man von Zeitlohn.
  • Barlöhne: WERBUNGEN:
  • Sachlohn:
  • Vertragslohn:

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